Regelungen

Seitenüberblick:

  1. Flugzeugnutzung
  2. Lizenz(-berechtigungen) & Medical
  3. Windenfahrerschulung

Regelungen zur Flugzeugnutzung

Flugschüler

FlugzeugAm PlatzÜberland
ASK 21Flugauftrag-
SZD-51-1 JuniorFlugauftrag
  • Schriftlicher Flugauftrag
  • 2 Überlandflug-
    einweisungen
  • 3 Starts auf fremdem Platz
  • Aussenlandeübung
  • theoretische Prüfung
LS4
  • Flugauftrag
  • Windenfahrerschein
  • 50 Alleinstarts
-

Scheininhaber

FlugzeugAm PlatzÜberland
ASK 21Gültiger SPL
  • Gültiger SPL
  • 50km Alleinflug oder 100km Segelflug mit Fluglehrer
SZD-51-1 JuniorGültiger SPL
  • Gültiger SPL
  • 50km Alleinflug oder 100km Segelflug mit Fluglehrer
  • Windenfahrerschein
LS4 / DG300
  • Gültiger SPL
  • Windenfahrerschein
  • Gültiger SPL
  • 50km Alleinflug oder 100km Segelflug mit Fluglehrer
  • Windenfahrerschein
  • 3 dokumentierte Ziellandungen
ASG 32
  • Gültiger SPL
  • Windenfahrerschein
Gemäß durch Segelflugreferent benannter Pilotenliste

Regelungen zu Erwerb & Erhaltung von Lizenzen

Voraussetzungen zum SPL-Lizenzerwerb

  • Mindestalter 16 Jahre (14 Jahre für erste Alleinflüge)
  • Mindestens 15 Flugstunden, davon
  • … mindestens 10 Stunden Flugausbildung mit Lehrer
  • … mindestens 2 Stunden überwachter Alleinflug
  • 45 Starts und Landungen
  • 50km Allein-Überlandflug
    ODER
  • 100km Überlandflug mit Lehrer

Voraussetzungen zur SPL-Lizenzerhaltung

Innerhalb der letzten 24 Monate:

  • 5 Stunden Flugzeit als PIC
  • 15 Starts
  • 2 Schulungsflüge mit Lehrberechtigtem
Alt-Text

Gültigkeitszeitraum des Medicals

  • bis zum 30. Lebensjahr: 5 Jahre
  • bis zum 50. Lebensjahr: 2 Jahre
  • ab dem 50. Lebensjahr…
  • … 2 Jahre für LAPL(S)
  • … 1 Jahr für SPL

Voraussetzungen zur Mitnahme von Passagieren

nach Lizenzerwerb:

  • 10 Stunden Flugzeit als PIC
    ODER
  • 30 Starts

+ Überprüfungsstart mit Fluglehrer, der die Kompetenz zur Mitnahme von Fluggästen bestätigt

Voraussetzungen zum Erwerb der Kunstflugberechtigung

nach Lizenzerwerb:

  • 40 Flugstunden als PIC
    ODER
  • 120 Starts als PIC

Voraussetzungen zum Fluglehrerlizenzerwerb

  • gültige Segelfluglizenz
  • 200 Starts als PIC
  • 100 Flugstunden als PIC

Regelungen zur Windenfahrerschulung

Voraussetzungen Windenfahrerschein:

  • 30 geflogene Windenstarts
  • Mindestalter 16 Jahre (15 Jahre zu Ausbildungsbeginn)
  • 100 beaufsichtigte Schlepps im Zuge der Windenfahrerausbildung
  • Schulung an mindestens 10 verschiedenen Tagen
  • bestandenen theoretische und praktische Windenfahrerprüfung (3 Windenstarts, beaufsichtigt durch den Ausbildungsleiter)

Vereinsintern gilt zusätzlich, dass bei einer bestandenen Windenfahrerprüfung innerhalb eines Jahres nach der A-Prüfung im entsprechenden Jahr nur maximal 20 statt 40 Arbeitsstunden (= Arbeiststunden-Soll eines eingeteilten Funktionärs) zu absolvieren sind.