Regelungen
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Regelungen zur Flugzeugnutzung
Flugschüler
Flugzeug | Am Platz | Überland |
---|---|---|
ASK 21 | Flugauftrag | - |
SZD-51-1 Junior | Flugauftrag |
|
LS4 |
| - |
Scheininhaber
Flugzeug | Am Platz | Überland |
---|---|---|
ASK 21 | Gültiger SPL |
|
SZD-51-1 Junior | Gültiger SPL |
|
LS4 / DG300 |
|
|
ASG 32 |
| Gemäß durch Segelflugreferent benannter Pilotenliste |
Regelungen zu Erwerb & Erhaltung von Lizenzen
Voraussetzungen zum SPL-Lizenzerwerb
- Mindestalter 16 Jahre (14 Jahre für erste Alleinflüge)
- Mindestens 15 Flugstunden, davon
- … mindestens 10 Stunden Flugausbildung mit Lehrer
- … mindestens 2 Stunden überwachter Alleinflug
- 45 Starts und Landungen
- 50km Allein-Überlandflug
ODER - 100km Überlandflug mit Lehrer
Voraussetzungen zur SPL-Lizenzerhaltung
Innerhalb der letzten 24 Monate:
- 5 Stunden Flugzeit als PIC
- 15 Starts
- 2 Schulungsflüge mit Lehrberechtigtem

Gültigkeitszeitraum des Medicals
- bis zum 30. Lebensjahr: 5 Jahre
- bis zum 50. Lebensjahr: 2 Jahre
- ab dem 50. Lebensjahr…
- … 2 Jahre für LAPL(S)
- … 1 Jahr für SPL
Voraussetzungen zur Mitnahme von Passagieren
nach Lizenzerwerb:
- 10 Stunden Flugzeit als PIC
ODER - 30 Starts
+ Überprüfungsstart mit Fluglehrer, der die Kompetenz zur Mitnahme von Fluggästen bestätigt
Voraussetzungen zum Erwerb der Kunstflugberechtigung
nach Lizenzerwerb:
- 40 Flugstunden als PIC
ODER - 120 Starts als PIC
Voraussetzungen zum Fluglehrerlizenzerwerb
- gültige Segelfluglizenz
- 200 Starts als PIC
- 100 Flugstunden als PIC
Regelungen zur Windenfahrerschulung
Voraussetzungen Windenfahrerschein:
- 30 geflogene Windenstarts
- Mindestalter 16 Jahre (15 Jahre zu Ausbildungsbeginn)
- 100 beaufsichtigte Schlepps im Zuge der Windenfahrerausbildung
- Schulung an mindestens 10 verschiedenen Tagen
- bestandenen theoretische und praktische Windenfahrerprüfung (3 Windenstarts, beaufsichtigt durch den Ausbildungsleiter)
Vereinsintern gilt zusätzlich, dass bei einer bestandenen Windenfahrerprüfung innerhalb eines Jahres nach der A-Prüfung im entsprechenden Jahr nur maximal 20 statt 40 Arbeitsstunden (= Arbeiststunden-Soll eines eingeteilten Funktionärs) zu absolvieren sind.